KURZ UND BÜNDIG
Sonne & UV-Strahlung
Personen, die im Freien arbeiten, sind im Sommer besonders intensiver UV-Strahlung ausgesetzt. Vor allem Kopf, Ohren und Nacken sind exponiert und müssen unbedingt vor langzeitiger UV-Belastung geschützt werden. Denn das sind Ursachen für Hautkrebserkrankungen.
Sowohl in der Schweiz (SUVA) als auch in Deutschland (BG BAU) gibt es immer mehr Vorgaben und Empfehlungen.
Für den Arbeitsschutz sind die Arbeitgeber verantwortlich. Sie können verschiedene Massnahmen ergreifen, um ihre Beschäftigten vor UV-Strahlung zu schützen. Dabei gilt die Reihenfolge: zuerst technische, dann organisatorische und schliesslich persönliche Schutzmassnahmen.
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Technische Massnahmen: Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Mittel zur Beschattung
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Organisatorische Massnahmen: Arbeiten im Freien vermeiden, besonders zwischen 11 und 16 Uhr, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist. Arbeitszeiten könnten früh am Morgen beginnen oder Aufgaben ins Gebäude verlegt werden.
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Persönliche Massnahmen: Schutz durch lange Kleidung, eine Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, Sonnenbrille und wasserfeste UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30, besser 50.
ANFORDERUNGEN AN SCHUTZHELME (SUVA)
Stirnblende und Nackenschutz
Die SUVA verlangt, dass an heissen Tagen, mindestens Juni und Juli, eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz getragen wird.
Folgende Anforderungen werden an Stirnblende und Nackenschutz gestellt:
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Die Stirnblende hat eine Länge von mindestens 8 cm. Wichtig: der Abstand wird von der Stirn bis zum Ende der Stirnblende, inklusive Helm, gemessen.
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Beim Tragen eines Industrieschutzhelms darf das Sichtfeld nicht eingeschränkt werden. Deshalb soll die Stirnblende aus transparentem Material bestehen. Generell ist jede solche Einschränkung durch PSA so gering wie möglich zu halten (PSA-Verordnung 2016/425, Anhang II, Punkt 2.3).
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Der Stoff des Nackenschutzes und die Stirnblende haben mindestens einen Schutzfaktor von UPF 40 (nach SN EN 13758, AS/NZS 4399 oder UV-Standard 801).
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Der Nackenschutz muss die Ohren und den Nacken gegen die Sonnenstrahlung abschatten.
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Ein Visier am Helm ersetzt keine Stirnblende! Wenn aufgrund des Visiers keine Stirnblende am Helm befestigt werden kann, dann muss das Visier bei Sonneneinstrahlung konstant unten getragen werden.
LÖSUNG VON TERET SAFETY
Helmerweiterung durch steckbare Stirnblende und Nackenschutz

Die Idee einer Stirnblende stiess bei unseren Designern und Ingenieuren auf grossen Widerstand. In den letzten Jahren wurden die Helme immer schmaler und man verzichtete auf ein Vordach (Kletterhelme), um eine möglichst freie Sicht nach oben zu haben und eine freie Sicht zu garantieren. Also musste eine temporäre Lösung her, um unsere Helme temporär mit einer Sonnenblende und Nackenschutz zu versehen, damit man in der restlichen Zeit alle Vorteile eines modernen Helmdesigns hat.
Lösungen wie ein Nackenschutz mit Stirnblende, der über den Helm gestülpt wird, zeigte im Praxistest viele Nachteile und war für unsere Ansprüche nicht geeignet.
So wurden zwei neue Zubehörteile entwickelt, die weitgehend steckbar sind und innert weniger Sekunden gewechselt werden können.
Vorne haben wir nun ein Sommerdach, dass blitzschnell, mittels zwei Steckplätzen, am Helm montierte werden kann. Hinten wurden ein Sommernackenschutz (UPF 50) entwickelt, der mittels zwei Steckplätzen (hinten) und zwei Schlaufen (vorne) montiert wird.
Diese stylische Lösung erlaubt es schnell den Helm auf die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen ohne die Fähigkeiten und den Tragekomfort des Helms einzuschränken.
